Wichtige Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte:

Die Mitgliedschaft im Knappenkids-Club beinhaltet automatisch eine Vereinsmitgliedschaft beim FC Gelsenkirchen- Schalke 04 e.V.

Gemäß der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wird die Vereinsmitgliedschaft beim FC Gelsenkirchen- Schalke 04 e.V. erst dann wirksam, wenn der Vorstand über den Antrag positiv entschieden und das Mitglied seinen Ausweis erhalten hat. Dieser wird nach einer Wartefrist von drei bis vier Wochen ausgehändigt. Erst dann kann auch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung gewährt werden.

Die Aufnahme im Knappenkids-Club und beim FC Gelsenkirchen- Schalke 04 e.V. setzt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Dieser muss die Beitrittserklärung unterschreiben.

Die Mitgliedschaft im Knappenkids-Club endet automatisch am 31. Dezember des Jahres, in dem das Mitglied sein 12. Lebensjahr vollendet. Die Vereinsmitgliedschaft beim FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bleibt davon unberührt.

Ein Austritt aus dem Knappenkids-Club und dem FC Gelsenkirchen- Schalke 04 e.V. kann nur nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft erfolgen. Er muss dem FC Gelsenkirchen- Schalke 04 e.V. schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle spätestens bis zum 30. September mitgeteilt werden.

Der Austritt wird anschließend zum Ende des Geschäftsjahres gültig, das heißt zum 31. Dezember.

Die Bearbeitung der Neuanträge kann je nach Eingangstermin vier Wochen in Anspruch nehmen.

Knappenkids Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon: (0209) 3892-920
Telefax: (0209) 3892-909
E-Mail: knappenkids@schalke04.de

Zum Anmeldeformular (PDF-Datei)

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